Wofür kann EG-Check genutzt werden?
EG-Check eignet sich insbesondere für diese Zwecke:
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EG-Check eignet sich insbesondere für diese Zwecke:
Rechtskonforme Prüfung des Entgeltsystems und Erfüllen gesetzlicher Anforderungen
Mit EG-Check kann jedes Entgeltsystem daraufhin überprüft werden, ob es den rechtlichen Anforderungen an Diskriminierungsfreiheit genügt. Dadurch unterstützt EG-Check Arbeitgebende dabei, ihre Transparenz- und Auskunftspflichten gegenüber Stellenbewerbenden und Arbeitnehmenden sowie ihre Berichtspflichten nach der Entgelttransparenzrichtlinie zu erfüllen.
Außerdem haben Arbeitnehmende und ihre Interessenvertretungen nach der Entgelttransparenzrichtlinie das Recht, von Arbeitgebenden zusätzliche Klarstellungen und Einzelheiten zu den Entgeltberichten zu verlangen. Auch dafür sowie für eine gemeinsame Entgeltbewertung kann EG-Check genutzt werden.
Arbeitsbewertung nach rechtskonformen Kriterien
Bei der Arbeitsbewertung geht es darum, die Anforderungen an Tätigkeiten zu erfassen, um deren Arbeitswert zu ermitteln. Damit ist die Arbeitsbewertung ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu Entgeltgleichheit: Zunächst muss bekannt sein, welche Tätigkeiten in einem Unternehmen gleichwertig sind. Dann kann sichergestellt werden, dass diese Tätigkeiten auch gleich bezahlt werden.
Die Entgelttransparenzrichtlinie legt Kriterien fest, anhand welcher die Wertigkeit von Tätigkeiten festzustellen ist. Die Instrumente von EG-Check basieren auf diesen Kriterien und können nach Bedarf erweitert werden. So ermöglichen sie eine rechtskonforme, diskriminierungsfreie und transparente Arbeitsbewertung.
Erarbeiten oder Prüfen neuer Entgeltsysteme
Wenn neue Entgeltsysteme entwickelt werden, können sie mithilfe von EG-Check auf ihre Diskriminierungsfreiheit hin überprüft werden. Dies gilt sowohl für tarifvertraglich zu vereinbarende Entgeltsysteme (sowohl Flächen- als auch Haustarifverträge) als auch für Entgeltsysteme, die von Betriebsparteien vereinbart oder einseitig von Arbeitgebenden festgelegt werden.
Unterstützung vor Gericht
Die Ergebnisse der rechtskonformen Prüfung mit EG-Check unterstützen Arbeitgebende in etwaigen Gerichtsverfahren dabei, nachzuweisen, dass keine Entgeltdiskriminierung vorliegt. Arbeitnehmende können insbesondere mithilfe der Prüfinstrumente "Paarvergleich" sowie “GleichWertCheck” ihre Rechte vor Gericht geltend machen.
Ausführliche Informationen dazu, wie EG-Check funktioniert und welche rechtlichen Anforderungen Arbeitgebende erfüllen müssen, finden Sie im Leitfaden zu EG-Check.
Je nach Anlass und Ausgangssituation läuft die Prüfung mit EG-Check etwas anders ab. Ein betriebliches Projekt zur Prüfung der Entgeltgleichheit umfasst meist diese Schritte:
Workshopdauer: etwa 0,5 Tage
Workshopdauer: etwa 1–2 Tage je Entgeltbestandteil
Workshopdauer: etwa 0,5 Tage
Um die Entgeltgleichheit zu überprüfen, braucht es Fachwissen, beispielsweise zum komplexen Thema „Arbeitsbewertung“. Daher kann es lohnend sein, wenn eine fachlich versierte Person den Prüfprozess begleitet.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat ein Projekt initiiert, in dem Personen in der praktischen Anwendung von EG-Check geschult werden. Es entsteht ein Pool an geschulten Expert*innen, die Prüfprozesse begleiten können.
Gleichstellung zwischen den Geschlechtern ist ein Zeichen für eine gute Personalpolitik und fördert das Image des Unternehmens. Auch Kundschaft und Investierende legen Wert darauf, dass Unternehmen diskriminierungsfrei und verantwortlich handeln. Damit trägt Entgeltgleichheit dazu bei, die Position des Unternehmens auf den Absatz- und Kapitalmärkten zu sichern.
Transparente und nachvollziehbare Entgeltstrukturen fördern die Zufriedenheit innerhalb der Belegschaft. Das steigert die Motivation und damit die Gesamtleistung aller Beschäftigten. Geringere Fehlzeiten, niedrigere Fluktuation und längere Betriebszugehörigkeiten können wünschenswerte Folgen sein.
Geschlechtergerechte Entlohnung garantiert Vorteile im Wettbewerb um Fachkräfte. Denn für Beschäftigte wie Bewerbende ist eine faire Entgeltpolitik ein wichtiges Qualitätsmerkmal.
Die Projektgruppenmitglieder erwerben Kompetenzen, beispielsweise im Themengebiet Entgeltgleichheit sowie die Fähigkeiten, Entgeltdaten zu analysieren, Problemfelder zu identifizieren und Lösungsansätze zu erarbeiten.
Unternehmen, die ihre Entgeltgleichheitspflichten erfüllen, können bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen profitieren.
Aktuell, kostenfrei und überall anwendbar
EG-Check entspricht dem aktuellen Stand der sozialwissenschaftlichen Forschung und des europäischen Rechts. Er eignet sich für Unternehmen jeder Größe. Alle Prüfinstrumente stehen kostenfrei zur Verfügung.
Beteiligungsorientierter Ansatz
EG-Check ist beteiligungsorientiert: Eine Projektgruppe führt die Prüfung durch. Dies ermöglicht es, verschiedene Fachbereiche und Interessenvertretungen aktiv einzubeziehen. Damit entspricht EG-Check den Anforderungen der Entgelttransparenzrichtlinie, die eine starke Rolle der Arbeitnehmendenvertretungen vorsieht.
Transparenz und Sensibilisierung
Durch die beteiligungsorientierte Projektarbeit fördert EG-Check die Transparenz darüber, wie die Entlohnung im Unternehmen geregelt ist. Transparenz sensibilisiert die Verantwortlichen für Entgeltgleichheit und Diskriminierungsrisiken. Das fördert auch die Akzeptanz, wenn bestehende Vereinbarungen und/oder Entlohnungssysteme angepasst werden müssen.
Aktualisierung bestehender Entgeltstrukturen
Eine regelmäßige Prüfung der Entgeltsysteme und Eingruppierungen mit EG-Check sichert eine zeitgemäße und diskriminierungsfreie Entgeltpolitik: Sie ermöglicht, Regelungen zur Eingruppierung oder zu anderen Entgeltbestandteilen an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
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