So funktioniert 

EG-Check

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Wofür kann EG-Check genutzt werden?

EG-Check eignet sich insbesondere für diese Zwecke:

  • Rechtskonforme Prüfung des Entgeltsystems und Erfüllen gesetzlicher Anforderungen

    Mit EG-Check kann jedes Entgeltsystem daraufhin überprüft werden, ob es den rechtlichen Anforderungen an Diskriminierungsfreiheit genügt. Dadurch unterstützt EG-Check Arbeitgebende dabei, ihre Transparenz- und Auskunftspflichten gegenüber Stellenbewerbenden und Arbeitnehmenden sowie ihre Berichtspflichten nach der Entgelttransparenzrichtlinie zu erfüllen.

    Außerdem haben Arbeitnehmende und ihre Interessenvertretungen nach der Entgelttransparenzrichtlinie das Recht, von Arbeitgebenden zusätzliche Klarstellungen und Einzelheiten zu den Entgeltberichten zu verlangen. Auch dafür sowie für eine gemeinsame Entgeltbewertung kann EG-Check genutzt werden.

  • Arbeitsbewertung nach rechtskonformen Kriterien

    Bei der Arbeitsbewertung geht es darum, die Anforderungen an Tätigkeiten zu erfassen, um deren Arbeitswert zu ermitteln. Damit ist die Arbeitsbewertung ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu Entgeltgleichheit: Zunächst muss bekannt sein, welche Tätigkeiten in einem Unternehmen gleichwertig sind. Dann kann sichergestellt werden, dass diese Tätigkeiten auch gleich bezahlt werden.

    Die Entgelttransparenzrichtlinie legt Kriterien fest, anhand welcher die Wertigkeit von Tätigkeiten festzustellen ist. Die Instrumente von EG-Check basieren auf diesen Kriterien und können nach Bedarf erweitert werden. So ermöglichen sie eine rechtskonforme, diskriminierungsfreie und transparente Arbeitsbewertung.

  • Erarbeiten oder Prüfen neuer Entgeltsysteme

    Wenn neue Entgeltsysteme entwickelt werden, können sie mithilfe von EG-Check auf ihre Diskriminierungsfreiheit hin überprüft werden. Dies gilt sowohl für tarifvertraglich zu vereinbarende Entgeltsysteme (sowohl Flächen- als auch Haustarifverträge) als auch für Entgeltsysteme, die von Betriebsparteien vereinbart oder einseitig von Arbeitgebenden festgelegt werden.

  • Unterstützung vor Gericht

    Die Ergebnisse der rechtskonformen Prüfung mit EG-Check unterstützen Arbeitgebende in etwaigen Gerichtsverfahren dabei, nachzuweisen, dass keine Entgeltdiskriminierung vorliegt. Arbeitnehmende können insbesondere mithilfe der Prüfinstrumente "Paarvergleich" sowie “GleichWertCheck” ihre Rechte vor Gericht geltend machen.

Ausführliche Informationen dazu, wie EG-Check funktioniert und welche rechtlichen Anforderungen Arbeitgebende erfüllen müssen, finden Sie im Leitfaden zu EG-Check. 

Wie läuft EG-Check ab?

Je nach Anlass und Ausgangssituation läuft die Prüfung mit EG-Check etwas anders ab. Ein betriebliches Projekt zur Prüfung der Entgeltgleichheit umfasst meist diese Schritte:

01 Bilden einer Projektgruppe
  • Abteilungsübergreifende Zusammensetzung in möglichst ausgewogenem Geschlechterverhältnis
  • Fachlich-inhaltliche Prozessbegleitung durch ausgebildete, externe Begleitende sichert systematische und fachlich korrekte Anwendung der Prüfinstrumente 
  • Wertschätzender Umgang als Basis für offene, unvoreingenommene Diskussion
02 Einführungs- workshop
  • Fachliche Einführung in die Thematik und die Prüfinstrumente
  • Präsentation und Diskussion der Bestandsaufnahme
  • Klärung, welche Daten und Informationen für die Prüfung erforderlich sind
  • Aufgabenverteilung


Workshopdauer: etwa 0,5 Tage

03 Sammeln von Daten und Informationen
  • Sammeln und Aufbereiten der benötigten Daten und Informationen
  • Durch die Abfrage zusammengetragener Daten bleibt der Datenschutz grundsätzlich gewährleistet
04 Analyse-workshops
  • Analyse der bereitgestellten Daten und Informationen
  • Wenn erforderlich: Anpassung einzelner Prüfinstrumente an Unternehmens- oder Branchenstruktur
  • Erstes Fazit je Entgeltbestandteil und Sammlung möglicher Maßnahmen


Workshopdauer: etwa 1–2 Tage je Entgeltbestandteil

05 Ergebnisbericht
  • Dokumentation des Verlaufs und der Ergebnisse (durch externe Prozessbegleitung)
  • Nachvollziehbare Information für Projektbeteiligte
  • Grundlage für interne und externe Öffentlichkeitsarbeit
  • Maßnahmen, Umsetzungsschritte und Zuständigkeiten sind ersichtlich
  • Grundlage der nach der Entgelttransparenzrichtlinie geforderten Informationen (etwa nach Artikel 9 Absatz 10 ETRL, Artikel 10 Absatz 3 ETRL)
06 Abschluss- workshop
  • Abschließende Besprechung der Ergebnisse
  • Auswahl und Konkretisierung der umzusetzenden Maßnahmen
  • Initiierung eines Gleichstellungscontrollings
  • Absprachen zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit


Workshopdauer: etwa 0,5 Tage

Prozessbegleitung

Um die Entgeltgleichheit zu überprüfen, braucht es Fachwissen, beispielsweise zum komplexen Thema „Arbeitsbewertung“. Daher kann es lohnend sein, wenn eine fachlich versierte Person den Prüfprozess begleitet.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat ein Projekt initiiert, in dem Personen in der praktischen Anwendung von EG-Check geschult werden. Es entsteht ein Pool an geschulten Expert*innen, die Prüfprozesse begleiten können.

Was ist der wirtschaftliche Nutzen von Entgeltgleichheit?

Was sind die Vorteile von EG-Check?

  • Aktuell, kostenfrei und überall anwendbar

    EG-Check entspricht dem aktuellen Stand der sozialwissenschaftlichen Forschung und des europäischen Rechts. Er eignet sich für Unternehmen jeder Größe. Alle Prüfinstrumente stehen kostenfrei zur Verfügung.

  • Beteiligungsorientierter Ansatz

    EG-Check ist beteiligungsorientiert: Eine Projektgruppe führt die Prüfung durch. Dies ermöglicht es, verschiedene Fachbereiche und Interessenvertretungen aktiv einzubeziehen. Damit entspricht EG-Check den Anforderungen der Entgelttransparenzrichtlinie, die eine starke Rolle der Arbeitnehmendenvertretungen vorsieht.

  • Transparenz und Sensibilisierung

    Durch die beteiligungsorientierte Projektarbeit fördert EG-Check die Transparenz darüber, wie die Entlohnung im Unternehmen geregelt ist. Transparenz sensibilisiert die Verantwortlichen für Entgeltgleichheit und Diskriminierungsrisiken. Das fördert auch die Akzeptanz, wenn bestehende Vereinbarungen und/oder Entlohnungssysteme angepasst werden müssen.

  • Aktualisierung bestehender Entgeltstrukturen

    Eine regelmäßige Prüfung der Entgeltsysteme und Eingruppierungen mit EG-Check sichert eine zeitgemäße und diskriminierungsfreie Entgeltpolitik: Sie ermöglicht, Regelungen zur Eingruppierung oder zu anderen Entgeltbestandteilen an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

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