Die ETRL verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten verbindlich dazu, den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit umzusetzen und in der Praxis sicherzustellen. Seit dem 8. Juni 2026 wirkt sie im öffentlichen Dienst unmittelbar, für den privaten Bereich mit der Umsetzung durch den nationalen Gesetzgeber. Danach bestehen neue Rechte und Pflichten, etwa bezogen auf transparente Entgeltstrukturen, geschlechtsneutrale Arbeitsbewertung, Berichte zum Entgeltgefälle und gegebenenfalls auch zur gemeinsamen Entgeltbewertung (für mehr Informationen zu den Rechten und Pflichten siehe Rechtlicher Rahmen zur Entgeltgleichheit).
EG-Check hilft bei einer rechtssicheren Umsetzung ebendieser. So kann er bei der Erfüllung der Berichtspflichten von Arbeitgebenden, bei der Arbeitsbewertung oder bei einer gemeinsame Entgeltbewertung unterstützen.
EG-Check ist ein Projekt der Antidiskriminierungsstelle des Bundes